Kosten
 
 
  Berechnungsgrundlage für Architektenleistungen ist grundsätzlich die HOAI 
  – Honorarordnung für Architekten – und Ingenieure in der zum Zeitpunkt der 
  Leistungserbringung gültigen Fassung.
  Die Vergütung von Besonderen Leistungen, die über die Grundleistungen 
  hinausgehen können separat vereinbart werden oder….
  auf  Stundenbasis berechnet werden.
  Der Stundensatz beträgt netto € 80,00 zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer
  Nebenkosten für Porto, Telefon und Bürokosten werden zusätzlich mit 5 % 
  berechnet.
  Fahrkosten - auch innerstädtisch- werden zusätzlich mit netto € 0,40 /KM 
  abgerechnet.
  Kosten für Fremdleistungen, z.B. Vervielfältigungskosten o.ä. werden zum Nachweis berechnet.
  Besondere Leistungen:
  z B.: 
  Klima-Langzeitmessung mit Datenlogger einschl. Auswertung = pauschal netto € 350,00